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12.07.2021

Mitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

zur Assistenz im Krankenhaus
 
Bundestag trifft Regelungen zur Assistenz im Krankenhaus

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leser*innen,

was für ein Erfolg kurz vor Ende der Legislaturperiode: Der Bundestag regelt die Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung.

Danach soll künftig die Krankenkasse zahlen, wenn nahe Angehörige oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld Patient*innen mit Behinderung ins Krankenhaus begleiten. Bei der Begleitung durch Mitarbeiter*innen von Diensten oder Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen hingegen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen.

Bisher war ungeregelt, wer die Kosten für die Begleitung übernimmt. Das führte immer wieder dazu, dass Menschen mit Behinderung unzureichend oder auch gar nicht im Krankenhaus behandelt werden konnten oder dies mit großen Ängsten und Unsicherheiten verbunden war.

Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen, damit solche Situationen endlich der Vergangenheit angehören.

Wichtig zu wissen: Die geplanten Regelungen werden voraussichtlich erst ab Oktober 2022 gelten. Warum das so ist und weitere Details zu den neuen Regelungen erfahren Sie auf unserer Webseite.

Mit freundlichen Grüßen

Jeanne Nicklas-Faust
Bundesgeschäftsführerin

Quelle: Newsletter der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.


Lebenshilfe Bundesvereinigung e.V.

Lebenshilfe Hameln-Pyrmont e. V.
Ruthenstraße 6
31785 Hameln
Tel:  05151 - 405 19 74   
Fax:  05151 - 406 14 71

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